Tippgeberprovision
Sie haben von Bekannten oder Nachbarn erfahren, dass jemand sein Haus oder seine Wohnung in der Rureifel verkaufen möchte.
Für die Nennung eines Eigentümers, der über uns ein Haus oder eine Wohnung im Alleinauftrag verkauft, erhalten Sie nach erfolgreicher Vermittlung eine Tippgeberprovision von 500 Euro.
Voraussetzungen für den Provisionsanspruch
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Das Objekt befindet sich noch nicht in der Vermarktung bei einem anderen Immobilienmakler
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Das Objekt ist uns noch nicht bekannt
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Der Eigentümer erteilt uns einen qualifizierten Makleralleinauftrag
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Abschluss eines notariellen Kaufvertrags über das Objekt
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Eingang der Maklerprovision
Diese Informationen benötigen wir von Ihnen als Tippgeber
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Anschrift der zu verkaufenden Immobilie oder Wohnung und Angaben zum Objekt
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Name, Anschrift und Telefonnummer des Eigentümers
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Ihren Namen, Anschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse
Melden Sie sich gerne über info@hermannsimmobilien.de oder über unser Kontaktformular.